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AGB

                         Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen

                                                    der Firma

                      GMc Parts Gütersloher Motorencenter GmbH

 

 

§ 1   Allgemeines / Geltungsbereich

 

1.      Diese Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller unserer Angebote, der Firma GMc Parts Gütersloher Motorencenter GmbH. Nimmt der Kunde unser Angebot an, kommt der Vertrag ausschließlich auf der Basis dieser Geschäfts- und Verkaufsbedingungen zustande, die dann auch für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit diesem Kunden gelten. Individual-vereinbarungen in Textform gehen diesen AGB vor, jedoch stets nur für den Einzelfall, für den sie konkret getroffen wurden.

 

2.      Abweichende Geschäfts- und Verkaufsbedingungen des Kunden, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für uns unverbindlich und zwar auch dann, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

 

3.      Verbraucher im Sinne dieser Geschäfts- und Verkaufsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

4.      Unternehmer im Sinne dieser Geschäfts- und Verkaufsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

5.      Kunden im Sinne dieser Geschäfts- und Verkaufsbedingungen sind sowohl Verbraucher,

         als auch Unternehmer.

 

§ 2   Vertragsschluss

 

1.      Unsere Angebote sind - sofern nicht ein Vertragsabschluss über eine Internet-Verkaufsplattform, z. B. eBay erfolgt - hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen und Lieferungsbedingungen bis zu unserer schriftlichen Bestätigung eines Kundenauftrags freibleibend, sofern wir unsere Angebote nicht anders kennzeichnen. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen.

 

2.      Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Einer Rückbestätigung bedarf es nicht. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang ausdrücklich anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

 

3.      Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen.

        

 

         Unsere Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Wir sind nicht verpflichtet, Bestellungen, die auf elektronischem Wege vorgenommen werden, zu beantworten und/oder anzunehmen und Erklärung hierzu abzugeben.

         Für die Bestellung im Internet über eine Verkaufsplattform geltend ergänzend nachstehende Regelungen gemäß § 3.

 

4.      Der Vertragsschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung durch den Zulieferer nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert; eine eventuell bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Dieser Selbst-lieferungsvorbehalt gilt nicht für Angebote auf Internet-Verkaufsplattformen (z. B. eBay).

 

5.      Bei höherer Gewalt, nämlich bei von außen kommenden, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisenden, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse, die uns an der Vertragserfüllung hindern, insbesondere z. B. bei Epidemien, Pandemien, Krankheiten oder Quarantäne, sind wir von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung frei.

        

         Gleiches gilt, sofern das Leistungshindernis auf behördlichen Anordnungen und Warnungen beruht. Wahlweise können wir ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, sofern die Vertragserfüllung mit unzumutbaren Anstrengungen verbunden ist oder verlangen, dass der Vertrag angepasst wird, sofern ein Festhalten daran nur teilweise oder zeitweise unzumutbar ist, weil sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert haben und die Parteien - wenn sie die Veränderung vorhergesehen hätten -, den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten.

 

§ 3   Zustandekommen von Verträgen über das Internet

 

Für das Zustandekommen eines Vertrags über die Lieferung von Waren über unsere Homepage oder über Verkaufsplattformen (z.B.  eBay), insbesondere zu technischen Schritten zum Abschluss eines Vertrags, zu dem Erkennen und zur Berichtigung von Eingabefehlern und zur Speicherung Ihrer Daten, gilt Folgendes:

 

1.      Vertragsabschluss über unseren Web-Shop auf der Homepage

 

1.1.   Wir schließen den Vertrag grundsätzlich in deutscher Sprache ab und wickeln den Vertrag auch in deutscher Sprache ab. Davon unbeschadet behalten wir uns vor, mit unseren Kunden – z. B. auf der Homepage – in englischer Sprache zu kommunizieren.

 

1.2.   Kunden erhalten Zugang zu unserem Web-Shop zum Zwecke der Warenbestellung über unsere Homepage www.motorencenter.de.

 

1.3.   Für den Zugang kann sich unser Kunde mithilfe seiner E-Mail-Adresse und eines von ihm gewählten geheimen Passwortes und unter Angabe seines Namens und seiner Adresse sowie einer hiervon ggf. abweichenden Rechnungs- und Lieferanschrift unter Erstellung eines dann laufenden Kundenkontos registrieren, wahlweise erfolgt der Zugang als Gast ohne Einrichtung eines laufenden Kundenkontos.

 

         In jedem Fall werden wir die Daten nur für Zwecke der Abwicklung des Vertrags verarbeiten (siehe dazu unsere gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage www.motorencenter.de).

 

1.4.   Wir schließen nur dann Verträge mit unseren Kunden, sofern die zur Registrierung als Kunde bzw. Nutzung als Gast erforderlichen Angaben des Kunden vollständig und richtig von ihm angegeben sind. Die Verwendung von Alias-Namen schließt den Abschluss eines Vertrags mit uns stets aus. Lässt sich ein Unternehmer registrieren, ohne dass seine Eigenschaft als Unternehmer erkennbar ist, kommt gleichwohl ein Vertrag ausschließlich in seiner Eigenschaft als Unternehmer mit uns zustande.

 

1.5.   Bei Auswahl von Produkten aus unserem Angebot können diese in beliebiger Art und gewünschter Anzahl über den als solchen gekennzeichneten Button „In den Warenkorb“ in dem virtuellen Warenkorb abgelegt werden. Ein Kaufvertrag kommt hierdurch noch nicht zustande.

 

1.6.   Will der Kunde die nach Art und Anzahl der von ihm zum Kauf gewünschten Produkte endgültig erwerben, wird ihm vor Kaufvertragsabschluss nochmals Gelegenheit gegeben, zuvor die Richtigkeit seiner gewünschten Bestellung nochmals zu prüfen. Dazu kann der Kunde auf der Seite „Warenkorb (erreichbar über den mit einem Einkaufswagensymbol gekennzeichneten Button)“ etwaige Korrekturen vornehmen oder auch den Bestellvorgang vollständig abbrechen.

 

1.7.   Sobald sich der Kunde von der Richtigkeit seiner Angaben überzeugt und entschließt er sich zum Kauf, muss er

 

         1.7.1. zum Zeichen des Einverständnisses mit den Geschäfts- und Verkaufsbedingungen (AGB) der GMc Parts Gütersloher Motorencenter GmbH zunächst den Button „Ich habe die AGB Ihres Shops gelesen und bin mit deren Geltung einverstanden“ aktivieren und sodann

        

         1.7.2. den Button „Zahlungspflichtig bestellen“.       

        

         Die Bestellung über eine Verkaufsplattform ist abgeschlossen, indem der Verbraucher den auf der Verkaufsplattform diesen von uns gemäß § 312i Absatz 1 Ziff. 1 BGB zur Verfügung gestellten Bestellbutton aktiviert.

 

         Dadurch sendet er seinen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Kaufvertrages an uns ab.

 

1.8.   Der Kunde erhält vor dem Absenden an uns Gelegenheit, die Daten seines Bestellvor-  gangs ausdrucken. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert; er kann deshalb nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr rekonstruiert und gedruckt werden.

 

1.9.   Mit Eingang des Antrags auf Abschluss eines Kaufvertrags erhält der Kunde eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per Mail. Diese Bestätigung kann ausgedruckt werden und listet die Angaben des Kunden nochmals auf, enthält aber keine

Annahme des Antrags, so dass ein Kaufvertrag hierdurch noch nicht zustande kommt.

 

1.10. Wir behalten uns stets vor, den Antrag des Kunden zu prüfen. Die Annahme kann                             dadurch erfolgen, dass wir die bestellten Produkte an den Kunden versenden oder den Antrag auf Abschluss des Vertrags mit gesonderter E-Mail ausdrücklich bestätigen. Über Produkte, die nicht in unserer Bestätigung enthalten sind, kommt ein Vertrag nicht zustande.

 

1.11. Der Kunde ist an sein Angebot nicht mehr gebunden, wenn sein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags nicht bis zum Ablauf von 7 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tage, der dem Zugangstag des Kundenangebotes bei uns folgt, von uns ange-nommen worden ist.

 

1.12. Auf Wunsch erteilen wir unserem Kunden jederzeit Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten. Der Kunde hat zudem jederzeit die Möglichkeit, alle über ihn gespeicherten Daten über den „Anmelden“ Button in seinem Profil aufzurufen und abzuändern. Ziff. 1.4 findet entsprechende Anwendung.

 

2.      Vertragsabschluss über unsere Angebote auf Internet-Verkaufsplattformen (z. B.  eBay, Bauportal o.ä.)

 

Für den Abschluss von Kaufverträgen über Internet-Verkaufsportale gelten stets die besonderen Bedingungen jener Plattformen, denen der Kunde mit seiner Anmeldung auf der jeweiligen Verkaufsplattform ausdrücklich zustimmt.

 

Sofern auf der jeweiligen Verkaufsplattform von unseren AGB abweichende Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Kaufvertrags mit uns bei Nutzung der Plattform bestimmt sind, gelten diese Voraussetzungen, denen sich unser Kunde gemeinsam mit uns zum Zweck der Herbeiführung eines Kaufvertrags unterwirft.

 

§ 4   Kaufpreis / Werklohn

 

1.      Sofern nichts anderes vereinbart, gelten unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ab Lager Verl zuzüglich Verpackung und Transporte in Höhe einer Versandkosten-pauschale in Höhe von höchstens bis zu € 140,00 Euro, soweit nicht eine andere Vereinbarung (z. B. im Rahmen eines eBay-Sofort-Kaufs) getroffen ist. Die Geltendmachung weiterer Versandkosten gegen Nachweis bleibt vorbehalten.

 

2.      Grundsätzlich hat die Zahlung per Vorkasse oder per Nachnahme zu erfolgen, jedenfalls aber innerhalb 10 Tagen netto Kasse ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne gesonderte Mahnung in Zahlungsverzug, spätestens jedoch nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsstellung.

 

3.      Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld mindestens in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

         Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld mindestens in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

         Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

 

4.      Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen gegen unseren Zahlungsanspruch nur dann, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückhaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5   Gefahrübergang

 

1.      Grundsätzlich vereinbaren wir einen Versendungskauf.

 

         Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Kunden über.

 

         Sofern wir mit unseren Kunden die Abholung von Ware durch uns oder durch von uns beauftragte Dritte vereinbaren, bleibt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung solange beim Kunden, bis die Ware auf unserem Betriebsgelände in Verwahrung genommen worden ist. Die Gefahr bleibt beim Kunden auch bei Rücklieferung von Ware jedweder Art durch den Kunden an uns.

         Gleiches gilt, wenn der Kunde im Verzug der Annahme der Ware ist.

 

2.      Für unsere Lieferungen bei Geschäften mit Unternehmern ist die jeweilige Verladestelle Erfüllungsort. Sofern wir die Besorgung des Versandes der Ware für den Kunden übernehmen, schließen wir mit dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung bestimmten Person oder Anstalt einen Vertrag lediglich im Namen des Kunden ab.

        

3.      Im Übrigen haften wir ausschließlich für eigenes Verschulden, sofern uns mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder im Rahmen der Produkthaftung.

 

§ 6   Eigentumsvorbehalt

 

1.      Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

 

2.      Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

3.      Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiteräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

         Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung für uns ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

 

4.      Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

 

5.      Der Kunde ist verpflichtet, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware gegen Diebstahl, Feuer usw. zu versichern. Ansprüche des Kunden gegen die Versicherungsgesellschaft aus Anlass eines Schadenfalles werden hiermit bereits an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

 

6.      Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

 

7.      Der Kunde ist verpflichtet, uns gegenüber einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

 

8.      Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach den Ziffern 5) bis 7) dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

 

§ 7   Beschaffenheit / Nacherfüllung / sonstige Ansprüche

 

Sofern wir die Gewährleistung ausschließen oder verkürzen oder ein Haftungsausschluss oder eine Haftungseinschränkung vorgesehen ist, so können wir uns hierauf nicht berufen, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder im Rahmen der Produkthaftung.

 

Im Übrigen gilt:

 

A.     Beschaffenheit

 

I.       Grundsätze zur Beschaffenheit, Montageanleitungen etc.

 

1.      Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Mündliche Erklärungen Dritter, auch Angestellter unserer Unternehmung, sind für die Beschaffenheit der Ware irrelevant.

 

2.      Öffentliche Äußerungen, die wir abgegeben haben, oder die von einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden, gelten nicht als vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Ware. Von der Beurteilung, ob die Ware den objektiven Anforderungen entspricht, bleiben diese ausgenommen.

 

3.      Zubehör einschließlich Verpackung, Montage- oder Installationsanleitungen sowie anderen Anleitungen, die übergeben werden, gehören nicht zur vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Ware. Von der Beurteilung, ob die Ware den objektiven Anforderungen entspricht, bleiben diese ausgenommen.

 

4.      Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

 

         Dies gilt nicht, wenn es sich um ausdrücklich vereinbarte und von uns höchstpersönlich erstellte Anleitungen, Montage- oder Installationsanleitungen handelt.

        

5.      Zur objektiven Beschaffenheit unserer Austauschmotoren (AT) und deren Bestandteilen gehört es, dass diese Gebrauchsspuren aufweisen können. AT und deren Bestandteile sind gegenüber Neumotoren und Neuteilen preislich günstiger und  müssen und können daher nicht dem objektiven Qualitätsstandard neuer Motoren und Teile hinsichtlich Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Sicherheit und Haltbarkeit entsprechen.

         Einer solchen Abweichung von der objektiv erforderlichen Beschaffenheit stimmt der Kunde mit Vertragsabschluss ausdrücklich individuell zu.

 

6.      Für Fehler durch Übersetzungsprogramme, die uns auf unserer Homepage und auf Ver-kaufsplattformen unterlaufen, haften wir nicht. Bei Abschluss eines Vertrags kann sich der Kunde auf Text- und Eingabefehler, die zu unserem Nachteil sind, nicht berufen.

 

7.      Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht, es sei denn, dass mit dem Kunden individuell etwas Anderes schriftlich vereinbart wird. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

II.     Instandsetzung / Tausch

 

1.      Von uns instandgesetzte Motoren sind stets gebrauchte Teile. Anbauteile gehören stets nicht zum Lieferumfang, Dies gilt auch dann, wenn diese noch auf dem Motor montiert sind.

 

2.      Stellt uns der Kunde zur Instandsetzung einen Motor zur Verfügung, so sind die mitgelieferten und/oder noch montierten Anbauteile (z. B. mechanische, elektrische, hydraulische, pneumatische und komplexe Bauteile, etc.). stets nicht Gegenstand unserer Werkleistung.

        

         Wir übernehmen für diese Teile keine Vertragspflichten und für Verlust oder Beschädigung keine Haftung. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen oder bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder im Rahmen der Produkthaftung.

 

3.      Unbeschadet des zur Instandsetzung begebenen Mangels darf jedweder Vertrags-gegenstand, insbesondere Motoren oder Teile hiervon sowie sämtliche Aggregate, die uns zum Einbau oder im Wege des Tausches überlassen werden, keine anderen Mängel oder Fehler aufweisen, sofern solche nicht auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind. Insbesondere muss der anzuliefernde Vertragsgegenstand frei von geschweißten oder nicht geschweißten Brüchen und Rissen sein.

         Der Kunde trägt im Schadensfall die Beweislast für das Nichtvorhandensein solcher Mängel.

 

4.      Für im Tausch zu liefernde Waren, nämlich insbesondere solche, die für auszutauschen-de oder instandzusetzende Bauteile benötigt werden, können wir die angemessene Anpassung der zuvor mit dem Kunden vereinbarten Vergütung verlangen, sofern sich während der Instandsetzung herausstellt, dass Bauteile nicht typgleich oder nur teilweise instandsetzungsfähig sind. Teile, die nicht mehr instandsetzungsfähig sind werden nachberechnet. Der Kunde hat in diesem Fall einen Anspruch auf unentgeltliche Herausgabe der Teile.

 

III.   Drittbelieferung, insbes. Austauschmotoren / überholte Motoren

 

1.      Für Ware, die wir von unseren Lieferanten beziehen und an unsere Kunden lediglich durchliefern, haften wir nur bei eigenem Verschulden. Zur Untersuchung der Ware auf Mangelfreiheit sind wir nicht verpflichtet.

 

2.      Austauschmotoren oder überholte Motoren, die wir von unseren Lieferanten beziehen und nicht selbst bearbeiten, sind gebrauchte Teile. Wir sind nicht zur Untersuchung auf Mangelfreiheit verpflichtet und haften nur für eigenes Verschulden (siehe auch D. III).

 

3.      Lieferanten sind nicht unsere Erfüllungsgehilfen.

 

IV.    Notreparaturen / Teilinstandsetzung / Tuning

 

Bei Werkverträgen, in deren Rahmen wir auf Wunsch des Kunden Notreparaturen, Teilinstandsetzungen und Tuningmaßnahmen durchführen, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Wir prüfen nicht, ob die uns in Auftrag gegebenen Arbeiten dazu führen, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs gem. § 19 Abs. 2 StVZO erlischt und haften nicht dafür. Nachfolgend D III. gilt entsprechend.

 

Auch übernehmen wir keine Gewährleistung für Umrüstungsarbeiten zum Betrieb mit einem anderen Brennstoff (z. B. auf Gasbetrieb). § 8 Absatz 1 bleibt hiervon unberührt.

 

B.     Nacherfüllung, sonstige Ansprüche nach gescheiterter Nacherfüllung

 

         Wir leisten stets zunächst und nach Rüge einer Pflichtverletzung die Nacherfüllung, sofern uns die Gelegenheit zur Inaugenscheinnahme und zur Nacherfüllung gegeben wurde.

 

         Sobald die Mitteilung eines Mangels durch den Verbraucher an uns erfolgt, werden wir bei Vorliegen eines Mangels innerhalb einer angemessenen Frist, nämlich längstens binnen Monatsfrist, Nacherfüllung leisten.

 

I.       Nacherfüllung

 

1.      Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nacherfüllung oder Ersatzlieferung.

 

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann jeder Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

 

2.      Unternehmer sind zur Untersuchung der Kaufsache sofort nach Erhalt gemäß § 377 HGB verpflichtet. Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungs-anspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

        

         Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die rechtzeitige Mängelrüge.

 

II.     Ansprüche nach gescheiterter Nacherfüllung

        

1.      Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacher-füllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

 

2.      Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.

 

         Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben oder bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder bei Produkthaftung.

 

3.      Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Ersatz fiktiver Mängelbeseitigungskosten schließen wir aus.

 

III.    Haftungsbegrenzung bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung

        

         Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnitts-schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

 

IV.    Verjährung Schadensersatzansprüche bei Unternehmern

 

         Schadensersatzansprüche des Kunden, der als Unternehmer handelt, wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, sofern uns der Vorwurf der Arglist trifft sowie im Falle uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden oder bei Produkthaftung.

 

C.     Gewährleistungsfrist

 

1.      Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware.

 

2.      Für Verbraucher beträgt die Gewährleistung zwei Jahre ab Lieferung der Ware.

 

3.      Bei dem Verkauf von gebrauchten sowie (auch teilweise) instandgesetzten Sachen sowie AT-Motoren und AT-Teilen und bei deren Bearbeitung im Rahmen eines Werkvertrags beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

 

         Für Unternehmer ist eine Gewährleistung bei gebrauchten und instandgesetzten (auch teilweise) Sachen ausgeschlossen.

 

4.      Der Kunde ist neben der unverzüglichen Anzeige eines Mangels verpflichtet, uns die Ware an unserem Geschäftssitz zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.

 

D.     Sonstiges

 

I.       Aufwendungsersatz

 

1.      Gegenüber unserem Lieferanten können wir Ersatz derjenigen Aufwendigen verlangen, die wir im Verhältnis zum Endkunden zu tragen haben, soweit die an uns gelieferte Ware mangelhaft ist. Eine Pflicht zur Untersuchung gemäß § 377 HGB zur Wahrung unserer Rückgriffrechte gemäß § 478 Abs. 2 BGB besteht gegenüber unserem Lieferanten nicht.

 

2.      Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderliche Aufwendungen tragen wir im Verhältnis zum Verbraucher bei neuer Ware, sofern die Kosten nicht im Verhältnis zur Nacherfüllung unverhältnismäßig hoch sind. Ein- und Ausbaukosten tragen wir nur dann, wenn die Kaufsache montiert oder installiert wurde, bevor der Mangel offenbar wurde und nur dann, wenn die Kaufsache zuvor überprüft wurde und der Mangel nicht erkennbar war. Der Kunde muss sich das Verschulden Dritter gem. § 278 BGB zurechnen lassen. Frachtkosten sowie Vorschusskosten tragen wir nicht.

 

         Im Verhältnis zu Unternehmern gilt Satz 1 nur dann, wenn wir unsererseits bei Dritten wegen unserer Verpflichtung zur Nacherfüllung Regress nehmen können. In diesem Fall treten wir unsere Ansprüche (§ 445 a Abs. 1 BGB) an unseren Kunden als Unternehmer ab. Vorstehender Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

 

II.     Nutzungsausfall / Mietwagenkosten

        

         Einen Nutzungsausfallschaden sowie ggf. als erforderliche vom Kunden nachgewiesene und angemessene Ausbaukosten ersetzen wir im Fall eines von uns zu vertretenen Mangels nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder bei Beschädigung von Leib, Leben oder Gesundheit oder im Rahmen der Produkthaftung.  

III.   Haftung für durchgelieferte Waren

        

1.      Wir haften für Mängel an Waren, die wir selbst von Lieferanten einkaufen und lediglich an unsere Kunden durchliefern nur und ausschließlich für eigenes Verschulden, sofern uns mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder im Rahmen der Produkthaftung.

 

2.      Wir sind nicht verpflichtet, solche Waren auf Mangelhaftigkeit zu untersuchen.

 

3.      Eventuelle Ansprüche, die uns gegen die Lieferanten insoweit zustehen, treten wir mit Abschluss des Kaufvertrags an unseren Kunden unbeschadet eigener Ansprüche des Kunden (z. B. aus Produkt- oder Produzentenhaftung) unwiderruflich ab.

        

4.      Wir sind auch dann nicht als Hersteller, Quasi-Hersteller, Produzent oder Lieferant der Ware anzusehen, wenn wir die Ware mit unserem Label oder Marke oder mit einer sonst für unsere Waren bestimmten Verpackung versehen oder diese bewerben.

 

§ 8   Pauschalierter Schadenersatz

 

1.      Sofern der Kunde uns gegenüber auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung haftet, sind wir berechtigt, 25% des Rechnungsbetrages zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer als entgangenen Gewinn pauschal geltend zu machen.

 

Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche wird dadurch nicht ausgeschlossen.

 

2.      Dem Kunden bleibt es im Fall von Ziff. 1 Satz 1 nachgelassen, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.

 

3.      Bei einem Werkvertrag behalten wir den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten oder angemessenen und üblichen Werklohnes abzüglich ersparter Aufwendungen in Höhe von maximal 5% des gesamten Werklohnes.

 

§ 9   Datenspeicherung

 

1.      Wir erheben im Rahmen der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen stets Daten unseres Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Vertragserfüllung mit unserem Kunden.

 

2.      Nimmt der Kunde zum Zwecke des gewünschten Vertragsabschlusses oder zum Zwecke der Einholung von Angeboten oder sonstiger Informationen zu uns Kontakt auf und hinterlässt er zu diesem Zweck datenschutzrechtlich relevante Daten, obliegt es dem Kunden uns anzuweisen, jene Daten nicht zu speichern und/oder zu verwerten und/oder wieder zu löschen, sofern er mit der Datenspeicherung- oder Verwertung nicht einverstanden ist.

 

3.      Bestands- und Nutzungsdaten unseres Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen wir – auch durch Weitergabe an Dritte – ohne Anforderung einer ausdrücklichen Einwilligung ausschließlich dann, wenn dies für die Abwicklung des gewünschten Vertrags-verhältnisses im Erfüllungsinteresse unseres Kunden und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telekommunikations-dienstleistungen erforderlich ist. Dies gilt z. B. für die Frachtführer, Speditionen und Bezahlsysteme einschließlich hiermit befasster Unternehmen.

 

4.      Wir sichern als zugleich datenschutzrechtliche verantwortliche Stelle zu, dass die Erhebung, die Speicherung, die Veränderung, die Übermittlung, die Sperrung, die Löschung und die Nutzung der personenbezogenen Daten unserer Kunden bei uns stets in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen erfolgt.

 

5.      Unsere Kunden erhalten stets auf Wunsch Auskunft zu allen gespeicherten personen-bezogenen Daten. Die Einwilligung der Speicherung der personenbezogenen Daten kann stets mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Auskunft und auf Widerruf die Löschung wird von uns unentgeltlich erfolgen. Wir behalten uns indes vor, solche Daten, die zur Erfüllung von Vertragspflichten noch benötigt werden, noch bis zur endgültigen Erfüllung zu nutzen und erst danach zu löschen.

 

6.      Eine Auskunftspflicht gem. § 15 DSGVO ist nach Ablauf der Gewährleistungszeit ausgeschlossen.

 

§ 10   Schlussbestimmungen

 

1.      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

2.      Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

3.      Änderungen oder Ergänzungen eines mit uns geschlossenen Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf diese Schriftform. § 305 b BGB ist ausgeschlossen.

 

 

 

 

AGB GMc Parts Gütersloher Motorencenter GmbH 06

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