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AGB


Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen
der Firma
GMc Parts Gütersloher Motorencenter GmbH

 


§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller
unserer Angebote, der Firma GMc Parts Gütersloher Motorencenter GmbH. Nimmt der
Kunde unser Angebot an, kommt der Vertrag ausschließlich auf der Basis dieser
Geschäfts- und Verkaufsbedingungen zustande, die dann auch für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit diesem Kunden gelten. Individualvereinbarungen
in Textform gehen diesen AGB vor, jedoch stets nur für den Einzelfall,
für den sie konkret getroffen wurden.

2. Abweichende Geschäfts- und Verkaufsbedingungen des Kunden, die von uns nicht
ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für uns unverbindlich und zwar auch
dann, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

3. Verbraucher im Sinne dieser Geschäfts- und Verkaufsbedingungen sind natürliche
Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine
gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

4. Unternehmer im Sinne dieser Geschäfts- und Verkaufsbedingungen sind natürliche oder
juristische Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung
einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

5. Kunden im Sinne dieser Geschäfts- und Verkaufsbedingungen sind sowohl Verbraucher,
als auch Unternehmer.

 

§ 2 Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind - sofern nicht ein Vertragsabschluss über eine Internet-
Verkaufsplattform, z. B. eBay erfolgt - hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen
und Lieferungsbedingungen bis zu unserer schriftlichen Bestätigung eines
Kundenauftrags freibleibend, sofern wir unsere Angebote nicht anders kennzeichnen.
Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben
im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der
bestätigten Mengen.

2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben
zu wollen. Einer Rückbestätigung bedarf es nicht. Wir sind berechtigt, das in der
Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang
ausdrücklich anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch
Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang
der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der
Annahmeerklärung verbunden werden. Wir sind nicht verpflichtet, Bestellungen, die auf
Seite 2 von 11, AGB der GMc Parts Gütersloher Motorencenter GmbH 05
elektronischem Wege vorgenommen werden, zu beantworten und/oder anzunehmen und
Erklärung hierzu abzugeben.

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung durch den Zulieferer nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei
Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde
wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert; eine eventuell
bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Dieser Selbstlieferungsvorbehalt
gilt nicht für Angebote auf Internet-Verkaufsplattformen (z. B.
eBay).

5. Bei höherer Gewalt, nämlich bei von außen kommenden, keinen betrieblichen
Zusammenhang aufweisenden, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende
Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse, die uns an der Vertragserfüllung hindern,
insbesondere z. B. bei Epidemien, Pandemien, Krankheiten oder Quarantäne, sind wir
von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung frei. Gleiches gilt, sofern das
Leistungshindernis auf behördlichen Anordnungen und Warnungen beruht. Wahlweise
können wir ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, sofern die Vertragserfüllung mit
unzumutbaren Anstrengungen verbunden ist oder verlangen, dass der Vertrag angepasst
wird, sofern ein Festhalten daran nur teilweise oder zeitweise unzumutbar ist, weil sich
die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss
schwerwiegend verändert haben und die Parteien - wenn sie die Veränderung
vorhergesehen hätten -, den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten.

 

§ 3 Zustandekommen von Verträgen über das Internet

Für das Zustandekommen eines Vertrags über die Lieferung von Waren über unsere
Homepage oder über Verkaufsplattformen (z.B. eBay), insbesondere zu technischen
Schritten zum Abschluss eines Vertrags, zu dem Erkennen und zur Berichtigung von
Eingabefehlern und zur Speicherung Ihrer Daten, gilt Folgendes:


1. Vertragsabschluss über unseren Web-Shop auf der Homepage
1.1. Wir schließen den Vertrag grundsätzlich in deutscher Sprache ab und wickeln den
Vertrag auch in deutscher Sprache ab. Davon unbeschadet behalten wir uns vor, mit
unseren Kunden – z. B. auf der Homepage – in englischer Sprache zu kommunizieren.

1.2. Kunden erhalten Zugang zu unserem Web-Shop zum Zwecke der Warenbestellung über
unsere Homepage www.motorencenter.de.

1.3. Für den Zugang kann sich unser Kunde mithilfe seiner E-Mail-Adresse und eines von
ihm gewählten geheimen Passwortes und unter Angabe seines Namens und seiner
Adresse sowie einer hiervon ggf. abweichenden Rechnungs- und Lieferanschrift unter
Erstellung eines dann laufenden Kundenkontos registrieren, wahlweise erfolgt der
Zugang als Gast ohne Einrichtung eines laufenden Kundenkontos. In jedem Fall werden
wir die Daten nur für Zwecke der Abwicklung des Vertrags verarbeiten (siehe dazu
unsere gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage
www.motorencenter.de).

1.4. Wir schließen nur dann Verträge mit unseren Kunden, sofern die zur Registrierung als
Kunde bzw. Nutzung als Gast erforderlichen Angaben des Kunden vollständig und
richtig von ihm angegeben sind. Die Verwendung von Alias-Namen schließt den
Abschluss eines Vertrags mit uns stets aus. Lässt sich ein Unternehmer registrieren,
ohne dass seine Eigenschaft als Unternehmer erkennbar ist, kommt gleichwohl ein
Vertrag ausschließlich in seiner Eigenschaft als Unternehmer mit uns zustande.

1.5. Bei Auswahl von Produkten aus unserem Angebot können diese in beliebiger Art und
gewünschter Anzahl über den als solchen gekennzeichneten Button „In den
Warenkorb“ in dem virtuellen Warenkorb abgelegt werden. Ein Kaufvertrag kommt
hierdurch noch nicht zustande.

1.6. Will der Kunde die nach Art und Anzahl der von ihm zum Kauf gewünschten Produkte
endgültig erwerben, wird ihm vor Kaufvertragsabschluss nochmals Gelegenheit
gegeben, zuvor die Richtigkeit seiner gewünschten Bestellung nochmals zu prüfen.
Dazu kann der Kunde auf der Seite „Warenkorb (erreichbar über den mit einem
Einkaufswagensymbol gekennzeichneten Button)“ etwaige Korrekturen vornehmen oder
auch den Bestellvorgang vollständig abbrechen.


1.7. Sobald sich der Kunde von der Richtigkeit seiner Angaben überzeugt und entschließt er
sich zum Kauf, muss er

1.7.1. zum Zeichen des Einverständnisses mit den Geschäfts- und Verkaufsbedingungen
(AGB) der GMc Parts Gütersloher Motorencenter GmbH zunächst den Button „Ich
habe die AGB Ihres Shops gelesen und bin mit deren Geltung einverstanden“ aktivieren
und sodann

1.7.2. den Button „Zahlungspflichtig bestellen“.

Dadurch sendet er seinen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Kaufvertrages an
uns ab.

1.8. Der Kunde erhält vor dem Absenden an uns Gelegenheit, die Daten seines Bestellvorgangs
ausdrucken. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert; er kann deshalb
nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr rekonstruiert und gedruckt werden.

1.9. Mit Eingang des Antrags auf Abschluss eines Kaufvertrags erhält der Kunde eine
automatisch generierte Eingangsbestätigung per Mail. Diese Bestätigung kann
ausgedruckt werden und listet die Angaben des Kunden nochmals auf, enthält aber keine
Annahme des Antrags, so dass ein Kaufvertrag hierdurch noch nicht zustande kommt.

1.10. Wir behalten uns stets vor, den Antrag des Kunden zu prüfen. Die Annahme kann
dadurch erfolgen, dass wir die bestellten Produkte an den Kunden versenden oder den
Antrag auf Abschluss des Vertrags mit gesonderter E-Mail ausdrücklich bestätigen.
Über Produkte, die nicht in unserer Bestätigung enthalten sind, kommt ein Vertrag nicht
zustande.

1.11. Der Kunde ist an sein Angebot nicht mehr gebunden, wenn sein Angebot zum
Abschluss eines Kaufvertrags nicht bis zum Ablauf von 7 Kalendertagen, gerechnet ab
dem Tage, der dem Zugangstag des Kundenangebotes bei uns folgt, von uns angenommen
worden ist.

1.12. Auf Wunsch erteilen wir unserem Kunden jederzeit Auskunft über die über ihn
gespeicherten Daten. Der Kunde hat zudem jederzeit die Möglichkeit, alle über ihn
gespeicherten Daten über den „Anmelden“ Button in seinem Profil aufzurufen und
abzuändern. Ziff. 1.4 findet entsprechende Anwendung.


2. Vertragsabschluss über unsere Angebote auf Internet-Verkaufsplattformen (z. B.
eBay, Bauportal o.ä.)

Für den Abschluss von Kaufverträgen über Internet-Verkaufsportale gelten stets die
besonderen Bedingungen jener Plattformen, denen der Kunde mit seiner Anmeldung auf
der jeweiligen Verkaufsplattform ausdrücklich zustimmt. Sofern auf der jeweiligen
Verkaufsplattform von unseren AGB abweichende Voraussetzungen für das
Zustandekommen eines Kaufvertrags mit uns bei Nutzung der Plattform bestimmt sind,
gelten diese Voraussetzungen, denen sich unser Kunde gemeinsam mit uns zum Zweck
der Herbeiführung eines Kaufvertrags unterwirft.


§ 4 Kaufpreis / Werklohn

1. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich
ab Lager Verl zuzüglich Verpackung und Transporte in Höhe einer Versandkostenpauschale
in Höhe von höchstens bis zu € 140,00 Euro, soweit nicht eine andere
Vereinbarung (z. B. im Rahmen eines eBay-Sofort-Kaufs) getroffen ist. Die
Geltendmachung weiterer Versandkosten gegen Nachweis bleibt vorbehalten.

2. Grundsätzlich hat die Zahlung per Vorkasse oder per Nachnahme zu erfolgen, jedenfalls
aber innerhalb 10 Tagen netto Kasse ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist
kommt der Kunde ohne gesonderte Mahnung in Zahlungsverzug, spätestens jedoch nach
Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsstellung.

3. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld mindestens in Höhe von fünf
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu
verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld mindestens in Höhe von
neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
zu verzinsen.
Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu
machen.

4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen gegen unseren
Zahlungsanspruch nur dann, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückhaltungsrecht nur dann
ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 5 Gefahrübergang

1. Grundsätzlich vereinbaren wir einen Versendungskauf.
Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den
Seite 5 von 11, AGB der GMc Parts Gütersloher Motorencenter GmbH 05
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder
Anstalt auf den Kunden über.
Sofern wir mit unseren Kunden die Abholung von Ware durch uns oder durch von uns
beauftragte Dritte vereinbaren, bleibt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung solange beim Kunden, bis die Ware auf unserem
Betriebsgelände in Verwahrung genommen worden ist. Die Gefahr bleibt beim Kunden
auch bei Rücklieferung von Ware jedweder Art durch den Kunden an uns.
Gleiches gilt, wenn der Kunde im Verzug der Annahme der Ware ist.

2. Für unsere Lieferungen bei Geschäften mit Unternehmern ist die jeweilige Verladestelle
Erfüllungsort. Sofern wir die Besorgung des Versandes der Ware für den Kunden
übernehmen, schließen wir mit dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung bestimmten Person oder Anstalt einen Vertrag lediglich im Namen des
Kunden ab.

3. Im Übrigen haften wir ausschließlich für eigenes Verschulden, sofern uns mindestens
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder bei Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit oder im Rahmen der Produkthaftung.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung
vor.

3. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab,
die ihm durch die Weiteräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die
Abtretung hiermit an.

Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung für uns
ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen sobald der
Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in
Zahlungsverzug gerät.

4. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an
der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware
zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

5. Der Kunde ist verpflichtet, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware
gegen Diebstahl, Feuer usw. zu versichern. Ansprüche des Kunden gegen die
Versicherungsgesellschaft aus Anlass eines Schadenfalles werden hiermit bereits an uns
abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

6. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig
durchzuführen.

7. Der Kunde ist verpflichtet, uns gegenüber den Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im
Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware
unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

8. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach den Ziffern 5) bis 7) dieser
Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.


§ 7 Beschaffenheit / Nacherfüllung / sonstige Ansprüche

Sofern mit diesen AGB die Gewährleistung ausgeschlossen oder verkürzt wird oder ein
Haftungsausschluss oder eine Haftungseinschränkung vorgesehen ist, so können wir uns
hierauf nicht berufen, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt oder bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder im Rahmen der Produkthaftung.
Im Übrigen gilt:

A. Beschaffenheit

I. Grundsätze zur Beschaffenheit, Montageanleitungen etc.

1. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die
Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben eine vertragsmäßige
Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Mündliche Erklärungen Dritter, auch Angestellter
unserer Unternehmung, sind für die Beschaffenheit der Ware irrelevant.

2. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung
einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der
Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

3. Für Fehler durch Übersetzungsprogramme, die uns auf unserer Homepage und auf Verkaufsplattformen
unterlaufen, haften wir nicht. Bei Abschluss eines Vertrags kann sich
der Kunde auf Text- und Eingabefehler, die zu unserem Nachteil sind, nicht berufen.

4. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht, es sei denn, dass mit dem
Kunden individuell etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt.


II. Instandsetzung / Tausch

1. Von uns instandgesetzte Motoren sind stets gebrauchte Teile. Anbauteile gehören stets
nicht zum Lieferumfang, Dies gilt auch dann, wenn diese noch auf dem Motor montiert
sind.

2. Stellt uns der Kunde zur Instandsetzung einen Motor zur Verfügung, so sind die
mitgelieferten und/oder noch montierten Anbauteile (z. B. mechanische, elektrische,
hydraulische, pneumatische und komplexe Bauteile, etc.). stets nicht Gegenstand
unserer Werkleistung.
Wir übernehmen für diese Teile keine Vertragspflichten und für Verlust oder
Beschädigung keine Haftung. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn uns grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen oder bei Verletzung von Leib, Leben oder
Gesundheit oder im Rahmen der Produkthaftung.

3. Unbeschadet des zur Instandsetzung begebenen Mangels darf jedweder Vertragsgegenstand,
insbesondere Motoren oder Teile hiervon sowie sämtliche Aggregate, die
uns zum Einbau oder im Wege des Tausches überlassen werden, keine anderen Mängel
oder Fehler aufweisen, sofern solche nicht auf natürliche Abnutzung zurückzuführen
sind. Insbesondere muss der anzuliefernde Vertragsgegenstand frei von geschweißten
oder nicht geschweißten Brüchen und Rissen sein. Der Kunde trägt im Schadensfall die
Beweislast für das Nichtvorhandensein solcher Mängel.

4. Für im Tausch zu liefernde Waren, nämlich insbesondere solche, die für auszutauschende
oder instand zusetzende Bauteile benötigt werden, können wir die angemessene
Anpassung der zuvor mit dem Kunden vereinbarten Vergütung verlangen, sofern sich
während der Instandsetzung herausstellt, dass Bauteile nicht typgleich oder nur teilweise
instandsetzungsfähig sind. Teile, die nicht mehr instandsetzungsfähig sind werden
nachberechnet. Der Kunde hat in diesem Fall einen Anspruch auf unentgeltliche
Herausgabe der Teile.


III. Drittbelieferung, insbes. Austauschmotoren / überholte Motoren

1. Für Ware, die wir von unseren Lieferanten beziehen und an unsere Kunden lediglich
durchliefern, haften wir nur bei eigenem Verschulden. Zur Untersuchung der Ware auf
Mangelfreiheit sind wir nicht verpflichtet.

2. Austauschmotoren oder überholte Motoren, die wir von unseren Lieferanten beziehen
und nicht selbst bearbeiten, sind gebrauchte Teile. Wir sind nicht zur Untersuchung auf
Mangelfreiheit verpflichtet und haften nur für eigenes Verschulden (siehe auch D. III).

3. Lieferanten sind nicht unsere Erfüllungsgehilfen.

IV. Notreparaturen / Teilinstandsetzung / Tuning

Bei Werkverträgen, in deren Rahmen wir auf Wunsch des Kunden Notreparaturen,
Teilinstandsetzungen und Tuningmaßnahmen durchführen, ist eine Gewährleistung
ausgeschlossen.
Auch übernehmen wir keine Gewährleistung für Umrüstungsarbeiten zum Betrieb mit
einem anderen Brennstoff (z. B. auf Gasbetrieb). § 8 Absatz 1 bleibt hiervon unberührt.


B. Nacherfüllung, sonstige Ansprüche nach gescheiterter Nacherfüllung

I. Nacherfüllung

1. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer
Wahl Gewähr durch Nacherfüllung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann jeder Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags
(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei
nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.


2. Unternehmer sind zur Untersuchung der Kaufsache sofort nach Erhalt gemäß § 377
HGB verpflichtet. Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der
Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und
für die rechtzeitige Mängelrüge.


II. Ansprüche nach gescheiterter Nacherfüllung

1. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch
wegen des Mangels zu.

2. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware
beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die
Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht haben oder bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder bei
Produkthaftung.

3. Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Ersatz fiktiver Mängelbeseitigungskosten
schließen wir aus.


III. Haftungsbegrenzung bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach
der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht.


IV. Verjährung Schadensersatzansprüche bei Unternehmern

Schadensersatzansprüche des Kunden, der als Unternehmer handelt, wegen eines
Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, sofern uns
der Vorwurf der Arglist trifft sowie im Falle uns zurechenbaren Körper- oder
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden oder bei Produkthaftung.


C. Gewährleistungsfrist


1. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware.

2. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistung zwei Jahre ab Lieferung der Ware.

3. Bei dem Verkauf von gebrauchten sowie (auch teilweise) instandgesetzten Sachen sowie
AT-Teilen und bei deren Bearbeitung im Rahmen eines Werkvertrags beträgt die
Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Für Unternehmer ist eine Gewährleistung bei gebrauchten und instandgesetzten (auch
teilweise) Sachen ausgeschlossen.

4. Der Kunde ist neben der unverzüglichen Anzeige eines Mangels verpflichtet, uns die
Ware an unserem Geschäftssitz zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.

D. Sonstiges

I. Aufwendungsersatz

1. Gegenüber unserem Lieferanten können wir Ersatz derjenigen Aufwendigen verlangen,
die wir im Verhältnis zum Endkunden zu tragen haben, soweit die an uns gelieferte
Ware mangelhaft ist. Eine Pflicht zur Untersuchung gemäß § 377 HGB zur Wahrung
unserer Rückgriffrechte gemäß § 478 Abs. 2 BGB besteht gegenüber unserem
Lieferanten nicht.

2. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderliche Aufwendungen tragen wir im
Verhältnis zum Verbraucher bei neuer Ware, sofern die Kosten nicht im Verhältnis zur
Nacherfüllung unverhältnismäßig hoch sind. Dies gilt insbesondere für Ein- und
Ausbaukosten sowie Frachtkosten.
Im Verhältnis zu Unternehmern gilt Satz 1 nur dann, wenn wir unsererseits bei Dritten
wegen unserer Verpflichtung zur Nacherfüllung Regress nehmen können. In diesem Fall
treten wir unsere Ansprüche (§ 445 a Abs. 1 BGB) an unseren Kunden als Unternehmer
ab.


II. Nutzungsausfall / Mietwagenkosten

Einen Nutzungsausfallschaden ersetzen wir im Fall eines von uns zu vertretenen
Mangels nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder bei
Beschädigung von Leib, Leben oder Gesundheit oder im Rahmen der Produkthaftung.


III. Haftung für durchgelieferte Waren


1. Wir haften für Mängel an Waren, die wir selbst von Lieferanten einkaufen und lediglich
an unsere Kunden durchliefern ausschließlich für eigenes Verschulden, sofern uns
mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder bei Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit oder im Rahmen der Produkthaftung.

2. Wir sind nicht verpflichtet, solche Waren auf Mangelhaftigkeit zu untersuchen.

3. Eventuelle Ansprüche, die uns gegen die Lieferanten insoweit zustehen, treten wir mit
Abschluss des Kaufvertrags an unseren Kunden unbeschadet eigener Ansprüche des
Kunden (z. B. aus Produkt- oder Produzentenhaftung) unwiderruflich ab.

4. Wir sind auch dann nicht als Hersteller, Quasi-Hersteller, Produzent oder Lieferant der
Ware anzusehen, wenn wir die Ware mit unserem Label oder Marke oder mit einer sonst
für unsere Waren bestimmten Verpackung versehen oder diese bewerben.

 

§ 8 Pauschalierter Schadenersatz

1. Sofern der Kunde uns gegenüber auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung haftet, sind
wir berechtigt, 25% des Rechnungsbetrages zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer als
entgangenen Gewinn pauschal geltend zu machen.
Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche wird dadurch nicht
ausgeschlossen.

2. Dem Kunden bleibt es im Fall von Ziff. 1 Satz 1 nachgelassen, den Nachweis eines
geringeren Schadens zu führen.

3. Bei einem Werkvertrag behalten wir den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten oder
angemessenen und üblichen Werklohnes abzüglich ersparter Aufwendungen in Höhe
von maximal 5% des gesamten Werklohnes.

 

§ 9 Datenspeicherung

1. Wir erheben im Rahmen der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen stets
Daten unseres Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur
Vertragserfüllung mit unserem Kunden.

2. Nimmt der Kunde zum Zwecke des gewünschten Vertragsabschlusses oder zum Zwecke
der Einholung von Angeboten oder sonstiger Informationen zu uns Kontakt auf und
hinterlässt er zu diesem Zweck datenschutzrechtlich relevante Daten, obliegt es dem
Kunden uns anzuweisen, jene Daten nicht zu speichern und/oder zu verwerten und/oder
wieder zu löschen, sofern er mit der Datenspeicherung- oder Verwertung nicht
einverstanden ist.

3. Bestands- und Nutzungsdaten unseres Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen wir –
auch durch Weitergabe an Dritte – ohne Anforderung einer ausdrücklichen Einwilligung
ausschließlich dann, wenn dies für die Abwicklung des gewünschten Vertragsverhältnisses
im Erfüllungsinteresse unseres Kunden und für die Inanspruchnahme und
Abrechnung von Telekommunikations-dienstleistungen erforderlich ist. Dies gilt z. B.
für die Frachtführer, Speditionen und Bezahlsysteme einschließlich hiermit befasster
Unternehmen.

4. Wir sichern als zugleich datenschutzrechtliche verantwortliche Stelle zu, dass die
Erhebung, die Speicherung, die Veränderung, die Übermittlung, die Sperrung, die
Löschung und die Nutzung der personenbezogenen Daten unserer Kunden bei uns stets
in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen erfolgt.

5. Unsere Kunden erhalten stets auf Wunsch Auskunft zu allen gespeicherten personenbezogenen
Daten. Die Einwilligung der Speicherung der personenbezogenen Daten
kann stets mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Auskunft und auf
Widerruf die Löschung wird von uns unentgeltlich erfolgen. Wir behalten uns indes vor,
solche Daten, die zur Erfüllung von Vertragspflichten noch benötigt werden, noch bis
zur endgültigen Erfüllung zu nutzen und erst danach zu löschen.


§ 10 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UNKaufrechts
finden keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Änderungen oder Ergänzungen eines mit uns geschlossenen Vertrags bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf diese Schriftform. § 305
b BGB ist ausgeschlossen.

 


AGB GMc Parts Gütersloher Motorencenter GmbH 05

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